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Rechtsanwalt für Führungskräfte

Frau Dr. Isabella Grobys berät in ihrer bundesweit tätigen Kanzlei insbesondere Geschäftsführer und Vorstände sowie andere Führungskräfte zu allen arbeitsrechtlichen und dienstvertraglichen Angelegenheiten.


Ihre Kanzlei ist hoch spezialisiert und mehrfach als Top-Kanzlei im Arbeits- und Wirtschaftsrecht ausgezeichnet.


Langjährige Erfahrung, ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und die Kenntnis amerikanischer Managementkultur erlauben der Kanzleiinhaberin eine stets auf den Einzelfall abgestimmte rechtliche und strategische Beratung ihrer Mandanten. Diese berücksichtigt neben einer detaillierten rechtlichen Analyse vor allem auch die persönlichen Bedürfnisse und beruflichen Planungen der Betroffenen.


Zum Beratungsspektrum zählen sowohl die Gestaltung und Prüfung von Arbeits- oder Dienstverträgen als auch die Begleitung von Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten in Trennungssituationen oder bei Unternehmensübernahmen.

Beratung für Geschäftsführer

Möglichkeiten und Grenzen des Vorgehens werden stets sorgfältig herausgearbeitet und abgewogen. Sofern erforderlich, vertritt die Kanzlei ihre Mandanten auch vor den Arbeits- oder Landgerichten in ganz Deutschland.

Betreut werden etwa neben den genannten Themen auch Auseinandersetzungen um Vergütungs- oder Bonuszahlungen, Long-Term-Incentives, Stock Options oder andere Vergütungsbestandteile sowie Haftungsfragen oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Sämtliche Tätigkeiten werden auf Wunsch auch in englischer Sprache erbracht.

Die Fachanwältin für Arbeitsrecht ist neben ihrer Mandatstätigkeit durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten und lehrt zudem an der Hagen Law School.

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema „Kündigung nach Beförderung zum Geschäftsführer“ finden Sie hier.