Beratung
Das Beratungsspektrum der Rechtsanwaltskanzlei umfasst sämtliche Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich der Bezüge zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.
Hierzu zählen Kündigungen, Versetzungen und Aufhebungsverträge ebenso wie Verhandlungen mit Betriebsräten und Personalräten bei dem Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie die anwaltliche Vertretung von Unternehmen und ihren Beschäftigten vor den Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet.
Manager und Führungskräfte werden sowohl bei der Vertragsanbahnung als auch in Beendigungsszenarien begleitet, ganz gleich ob es sich um Geschäftsführer, Vorstände oder Arbeitnehmer in leitender Anstellung handelt.
Die Kanzlei bietet insoweit nicht nur die Konzeption und Verhandlung von Dienstverträgen und Aufhebungsvereinbarungen an; sie führt auch streitige Auseinandersetzungen über:
- Bonuszahlungen
- Stock Options
- Long-Term-Incentives
- Wettbewerbsverstöße
- Schadensersatzansprüche
oder andere Vertragsinhalte für ihre Mandanten und tritt regelmäßig in einschlägigen Prozessen vor den Gerichten auf. Mit den Besonderheiten anglo-amerikanischer Managementkultur ist die Kanzleiinhaberin bestens vertraut.