Beratung

Das Beratungsspektrum der Rechtsanwaltskanzlei umfasst sämtliche Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich der Bezüge zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.

Hierzu zählen Kündigungen, Versetzungen und Aufhebungsverträge ebenso wie Verhandlungen mit Betriebsräten und Personalräten bei dem Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie die anwaltliche Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten vor den Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen.

Manager und Führungskräfte werden sowohl bei der Vertragsanbahnung als auch in Beendigungsszenarien begleitet, ganz gleich ob es sich um Geschäftsführer, Vorstände oder Arbeitnehmer in leitender Anstellung handelt. Die Kanzlei bietet nicht nur die Konzeption und Verhandlung von Dienstverträgen und Aufhebungsvereinbarungen an; sie führt auch streitige Auseinandersetzungen über Bonuszahlungen, Stock Options, Long-Term-Incentives, Wettbewerbsverstöße, Schadensersatzansprüche oder andere Vertragsinhalte für ihre Mandanten und tritt regelmäßig in einschlägigen Prozessen vor den Gerichten auf. Mit den Besonderheiten anglo-amerikanischer Managementkultur ist die Kanzleiinhaberin bestens vertraut.

Bei der transaktionsbezogenen Begleitung umfasst die Beratung der Rechtsanwaltkanzlei sowohl den Due-Diligence-Prozess als auch die Post-Closing-Phase. Dabei kann Frau Dr. Grobys auf jahrelange (internationale) Erfahrung und ein exzellentes Netzwerk mit internationalen Wirtschaftskanzleien zurückgreifen.

Im Europäischen Arbeitsrecht berät die Anwältin etwa im Zusammenhang mit der Bildung von Europäischen Betriebsräten und der Erarbeitung von Modellen zum Umgang mit mitbestimmten Aufsichtsräten, etwa bei der Gründung Europäischer Gesellschaften (SE).

Auf Wunsch führt Frau Dr. Grobys auch firmeninterne Schulungen durch, die es einer begrenzten Gruppe von Mitarbeitern ermöglichen, sich intensiv mit bestimmten aktuellen oder grundsätzlichen arbeitsrechtlichen Themen in komprimierter und praxisnaher Form auseinanderzusetzen.

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema „Kündigung nach Beförderung zum Geschäftsführer“ finden Sie hier.

Eine Liste mit Referenzmandaten erhalten Sie auf Anfrage.

Im Steuerrecht kooperiert die Anwaltskanzlei mit Alexia Huber & Partner.